Die Beurteilung einer Folierung erfolgt immer aus „Kundensicht“. Das bedeutet in aufrechter Haltung mit einem Abstand von ca. 1 Meter.
Zur Beurteilung der optischen Oberflächen von Folierungen werden Fahrzeuge generell in Sektionen aufgeteilt.
Sektion a) = Haube, Dach, Heckdeckel, Seiten bis oberhalb Türgriffe
Dieser Bereich wird als sensibel eingestuft, da hier die meisten Blickkontakte stattfinden.
Sektion b) = Seiten ab Türgriffe abwärts, Stoßfänger
Hier sind optische Mängel i. d. R. nicht auf den ersten Blick oder nur in nicht aufrechter Betrachtungsposition sichtbar.
Sektion c) = unterer Teil Stoßfänger und Schweller
In diesen Bereichen haben optische Beeinträchtigungen keine allzu große
Relevanz. Hier steht die technische Funktion und Vermeidung von Ablösung im Vordergrund
Bei höheren Fahrzeugen, wie z. B. Transportern, zählt das Dach nicht zur Sektion a) sondern zur Sektion c).
Folieren ist ein Handwerk und leider sind Partikeleinschlüsse nicht zu vermeiden. Folgende Werte sollten nicht überschritten werden – wobei der Durchmesser an der Oberfläche (inkl. Zeltwirkung der Folie über dem Partikel) gewertet wird:
Partikeleinschlüsse über 1,5 mm Durchmesser sind unzulässig und das entsprechende Bauteil muss neu foliert werden.
bis 1,5 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 1 Stück auf 30 x 30 cm sind zulässig.
bis 1 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 2 Stück auf 30 x 30 cm sind zulässig.
von 0,5 bis 1 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 3 Stück auf 30 x 30 cm sind zulässig.
Bei mehr als drei gleichzeitig sichtbaren Partikeleinschlüssen auf einem Bauteil (z. B. Kotflügel) muss dieses neu foliert werden.
bis 1,5 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 2 Stück auf 20 x 20 cm sind zulässig.
bis 1 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 3 Stück auf 20 x 20 cm sind zulässig.
von 0,5 bis 1 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 4 Stück auf 20 x 20 cm sind zulässig.
Bei mehr als vier gleichzeitig sichtbaren Partikeleinschlüssen auf einem Bauteil (z. B. Kotflügel) muss dieses neu foliert werden.
bis 1,5 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 3 Stück auf 20 x 20 cm sind zulässig.
bis 1 mm Durchmesser und mit einer Häufung von max. 4 Stück auf 20 x 20 cm sind zulässig.
< 1 mm werden nicht gewertet, außer es handelt sich um eine sog.
„Partikelinsel“ mit mehr als 5 Einschlüssen auf 10 x 10 cm.
Direkt im Anschluss einer Folierung können noch kleine Luftbläschen unter der Folie sein. Je nach Umgebungstemperatur verschwinden die Luftbläschen erfahrungsgemäß innerhalb einiger Tage bis zu drei Wochen, da die Luft durch die Folie diffundiert. Dies gilt für Lufteinschlüsse bis 3 mm Durchmesser. Bei größeren Luftbläschen empfiehlt es sich, sie mit einer spitzen Stecknadel am Rand anzupieksen und anschließend die Luft auszustreichen. Auch wenn die Luftbläschen mit der Zeit verschwinden, sollte ein foliertes Fahrzeug bei der Übergabe an den Kunden nicht mehr als folgende Lüftbläschen-Häufung aufweisen:
max. 2 Stück auf 30 x 30 cm in der Sektion a) gleichzeitig sichtbar
max. 3 Stück auf 30 x 30 cm in der Sektion b) gleichzeitig sichtbar
max. 5 Stück auf 30 x 30 cm in der Sektion c) gleichzeitig sichtbar
Lufteinschlüsse über 3 mm Durchmesser entsprechend bearbeiten
Kratzer bis zu max. 3 cm Länge sowie mit Einer Häufung von max. einem Kratzer auf 20 x 20 cm sind in der Sektion c) zulässig. Größere Kratzer müssen poliert werden. Ggf. muss das entsprechende
Bauteil neu foliert werden.
Nur in Sektion C zulässig
Kratzer in Sektion a) und b) sind unzulässig und müssen poliert werden. Ggf. muss das entsprechende Bauteil neu foliert werden.
Kratzer (Rakelspuren), die durch Wärme zu eliminieren sind, sind in allen Bereichen zulässig.
Die Verarbeitung der Folien an Ecken und Kanten ist so zu vollziehen, dass die von außen sichtbaren Lackflächen bedeckt werden. Die Kantenschnitte sind gerade durchzuführen. Die Folie kann an Ecken eingeschnitten werden. Der Schnitt ist dabei so zu setzen, dass er dem Betrachter nicht direkt ins Auge fällt.
Soweit möglich, ist die Folie unter alle Dichtungen zu legen, sofern diese die Folie mit der Zeit nicht beeinträchtigen. Sollte dies der Fall sein muss ein Sicherheitsabstand von ca. 1 mm eingehalten werden. Bei hellen Lackfarben, die zur Folienfarbe kontrastieren entsteht hierbei ein optisches Problem. Es liegt im Ermessen des Folierers, ob er eine Folierung unter diesen Umständen überhaupt durchführen möchte im Vorfeld den Kunden genauestens in Kenntnis zu setzen!
Unsere Preisangaben gehen immer von einer harmonierten Grundfarbe aus. Grundfarben die nicht zum Kontrast stehen und deshalb mehr Aufwand verursachen entstehen automatisch Mehrkosten.
Faltenbildung ist in allen Fahrzeugsektionen unzulässig.
Risse und Schnitte in der Folie sind in allen Fahrzeugsektionen unzulässig.
Sektion a) sollten Klebebrüche vermieden werden.
Leichte produktionsbedingte Glanzunterschiede sind zulässig.
In Bereichen starker Foliendehnung wie z. B. an Stoßfängern, Außenspiegel etc. sind leichte Unterschiede zulässig.
Aus Gründen der technischen, längerfristigen Haltbarkeit ist es zulässig, Anbauteile aus mehreren Foliensäcken zu folieren
Schnitte im Lack sind selbstverständlich immer unzulässig.
Steinschlagschutzfolien bestehen aus PU (Polyurethan) und sind in Ihrer Verarbeitung generell von Farbfolien aus PVC (Polyvinylchlorid) zu unterscheiden. PU-Folien sind dicker (150 bis 270 µ) und lassen sich dadurch nicht in der Art um enge Radien (Ecken und Kanten) verarbeiten, wie es bei PVC-Folien üblich ist. Sehen Sie dazu auch Punkt 6.
Fahrzeuge generell in Sektionen aufgeteilt gleich wie Car Wrapping
Folieren ist ein Handwerk und leider sind Partikeleinschlüsse und sichtbare Irritationen nicht zu vermeiden. Stark sichtbare Irritationen sind nicht zulässig. Als Irritationen gelten Wülste im Kleber, die durch unsachgemäße Manipulation der Folie entstehen. Bspw. durch zu wenig oder falsch gemischte Verklebeflüssigkeiten.
Es sollte also beachtet werden, dass ein Partikel oder eine Irritation in Randnähe oder an Sicken eher vernachlässigt werden kann, als bspw. ein Partikel direkt in der Mitte einer Motorhaube. Partikeleinschlüsse und Irritationen in Randnähe sind eher zu vernachlässigen als inmitten einer großen, glatten Fläche.
Diese Sektion hat die geringste Toleranz. Hier dürfen maximal 3 Einschlüsse oder Irritationen pro qm oder Bauteil auftreten, wenn diese mind. 40 cm auseinander liegen.
Diese Sektion darf maximal 4 Einschlüsse oder Irritationen pro Bauteil aufweisen, wenn diese mind. 40 cm auseinander liegen.
Diese Sektion ist befindet sich nicht mehr im direkten Sichtbereich und die Folie und hat hier in erster Line die Schutzfunktion. Hier sollten aber Flächen mit 5 Einschlüssen auf 10 x 10 cm (Partikel-Insel) vermieden werden.
Direkt im Anschluss einer Folierung können sich noch Wasserbläschen unter der Folie befinden. Je nach Umgebungstemperatur verschwinden diese von selbst, da das Wasser durch die Folie diffundiert. Ganz im Gegensatz zu Blasen, in denen sich Flüssigkeit und Luft oder nur Luft befindet. Solche darf der Folierer mit einer Kanüle (0,5 mm) anstechen, um die Luft zu entfernen. Im Fall, dass bei der Kfz-Übergabe Blasen übersehen wurden, ist der Folierer ohne Verzug zu kontaktieren.
Der Kunde sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Drücken oder Reiben an diesen Stellen zu Kleberflecken und damit zu irreversiblen Spuren führen kann.
Die meisten Lackschutzfolien haben eine sogenannte „selbstheilende“ Oberflächenbeschichtung. Diese ermöglicht es, leichte Kratzer durch Wärmezufuhr zu eliminieren.
Zulässig sind demzufolge nur solche Kratzer, die bei Erwärmen,
z.B. mittels eines Föns, verschwinden.
Unzulässig sind Kratzer, die auch durch Wärmezufuhr unverändert bleiben
mm nach dem Radius um die Kante gelegt – Haftung aufbauen kann, sofern eine glatt l lackierte Oberfläche vorhanden ist. Sollte dies nicht gegeben sein, muss das Material mind. 1 mm vor dem Radius gerade geschnitten werden. Ein Umlegen um Ecken ist nicht möglich. Auch hier muss mind. 1 mm vor dem Radius an der Ecke geschnitten werden.
Schablonen müssen hier entsprechend passgenau und möglichst parallel platziert werden.
Lackschutzfolien sollten 1 mm vor einer Dichtung enden. Es ist zu prüfen, wie stramm Gummis oder Dichtungen auf der Karosserie aufliegen. Zu stramm verlegt würden diese die Folie mit der Zeit in Falten schieben.
Risse und Schnitte in der Folie sind in allen Fahrzeugsektionen unzulässig.
In Sektion a) sind Kleberbrüche zu vermeiden.
Unterschiede im optischen Eindruck zwischen der Folienoberfläche und der
des Lackes sind zulässig. Der Folierer hat keinerlei Einfluss auf die Beschaffenheit einer Folie und somit stellen die erwähnten Unterschiede auch keine Reklamationsgrundlage dar. In Bereichen starker starker Dehnung – wie z.B. an
Unterschiede im optischen Eindruck zwischen der Folienoberfläche und der
des Lackes sind zulässig. Der Folierer hat keinerlei Einfluss auf die Beschaffenheit einer Folie und somit stellen die erwähnten Unterschiede auch keine Reklamationsgrundlage dar. In Bereichen starker starker Dehnung – wie z.B. an
Grundsätzlich gilt, foliert werden die zu schützenden Bauteile und Reaktionen und dementsprechend werden die Preise kalkuliert. Nicht stehend 1 m vor dem Objekt sichtbare Bauteile sind hierbei nicht vorgesehen und müssen explizit benannt und werden nach Aufwand verrechnet.
Aus technischen Gründen und im Sinne einer langfristigen Haltbarkeit ist es zulässig, PU- Folien auf extrem verformten Bauteilen zu „stückeln“. Solche Bauteile müssen also nicht mit einem durchgehenden Stück Folie beklebt werden. Dabei ist immer auf Stoß zu arbeiten und auf parallel verlaufende Kanten der beiden Folienstücke zu achten. Überlappungen sind nicht zulässig, da sich Schmutz an diesen Stellen sammelt und sie dadurch schnell unansehnlich werden. Besonders bei der Folierung von Stoßstangen, bei denen oftmals mit Schablonen gearbeitet wird, ist auf diese Verarbeitungsrichtlinie zu achten!
Schnitte im Lack sind selbstverständlich immer unzulässig.
Folientechnik Schweiz GmbH
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